Die Güterstände

Darauf musst du vor der Hochzeit achten

Nach deutschem Gesetz bestehen für die Ehe drei verschiedene Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Wir zeigen euch einen kurzen Überblick über die Güterstände…

Zugewinngemeinschaft

Diese ist der klassisch vorgesehene Güterstand. Jedes Paar, das heiratet und keinen Ehevertrag abschließt, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird beiden Ehepartnern zu gleichen Anteilen zugerechnet. Davon unberührt bleibt Vermögen, das bereits mit in die Ehe eingebracht wurde. Die Eheleute haften nicht für die Schulden des anderen Ehepartners, es sei denn, die Schulden stammen aus gemeinschaftlichem Mitwirken, wie etwa bei der Aufnahme eines Kredits, den beide Ehepartner unterzeichnet haben.

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Hauptmerkmal der Zugewinngemeinschaft ist der Zugewinnausgleich: Hierbei wird im Falle einer Scheidung das gemeinschaftlich aufgebaute Vermögen gerecht unter den Eheleuten aufgeteilt. Dadurch soll derjenige Ehepartner unterstützt werden, der während der Ehe weniger verdient hat, etwa weil er sich um Haushalt und Kinder und somit um die Versorgung der Familie gekümmert hat.

Gütertrennung

Die Gütertrennung kann nur mit einem notariell beglaubigten Ehevertrag vereinbart werden. Charakteristisch für diesen Güterstand ist die finanzielle Eigenständigkeit der Ehepartner, bei der jeder sein eigenes Vermögen erwirtschaftet – und zwar vor, während und nach der Ehe. Im Falle einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt. Die Gütertrennung eignet sich für Paare, bei denen beide Partner berufstätig sind oder für Unternehmer, die privat haften. Das Privatvermögen kann dadurch nicht in die eventuelle Konkursmasse übergehen.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft muss ebenfalls in einem Ehevertrag vereinbart werden. Diese bewirkt, dass die Vermögen beider Eheleute zusammengelegt werden. Auch das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird, fließt in das Gesamtvermögen mit ein. Beide Ehepartner können nur gemeinsam darüber verfügen. Die Vermögenstrennung bei einer Scheidung gestaltet sich sehr schwierig.

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