Was sich nach der Hochzeit rechtlich und finanziell ändern kann
Auch in der heutigen Zeit gibt es weiterhin viele Paare, die sich bewusst dafür entscheiden zu heiraten. Eine Hochzeit ist schließlich ein Versprechen für ein gemeinsames Leben in guten und in schlechten Zeiten. Wenn die eigene Traumhochzeit und die dazugehörige Hochzeitsfeier vorbei sind, geht es für viele frischvermählte Paare dann noch in die Flitterwochen. Aber auch die Hochzeitsreise geht irgendwann zu Ende und spätestens nach der Rückkehr sollten sich beide Ehepartner um wichtige rechtliche und finanzielle Veränderung kümmern, die durch die Eheschließung entstehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass lediglich eine Eheschließung auf dem Standesamt dazu führt, dass man nach Recht und Gesetz wirklich verheiratet ist.
Bei einem neuen Namen sind neue Dokumente erforderlich
Bei einer Hochzeit ist es häufig so, dass einer der Ehepartner nach der Eheschließung einen neuen Namen hat. Entweder hat man sich für einen Doppelnamen entschieden, oder es wird der Name der Frau oder des Mannes angenommen. Über eine solche Namensänderung muss zwingend das Einwohnermeldeamt informiert werden. Der Ehepartner mit neuem Namen muss sich außerdem um einen neuen Personalausweis und bei Bedarf zusätzlich um einen neuen Reisepass kümmern. Darüber hinaus müssen dann beispielsweise Fahrzeugbriefe und der Führerschein nach der Hochzeit neu beantragt werden. Außerdem gilt es zum Beispiel Banken und Versicherungsunternehmen über die Namensänderung zu informieren.
Versicherungen nach einer Hochzeit anpassen
Rund um das Thema Versicherungen gibt es durch eine standesamtliche Heirat einige Veränderungen. Bei einer vorhandenen Haftpflichtversicherung kann man diese auf einen Familientarif umstellen, wodurch die Beiträge unterm Strich deutlich günstiger werden. Durch die Eheschließung gibt ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn beide Ehepartner zuvor über eine eigene Haftpflicht verfügt haben. Bei anderen Versicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es ebenfalls eine Namensänderung bekannt zu geben. Wobei man bei einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch über eine Anpassung der BU-Absicherung nachdenken sollte. Denn sollte man wirklich berufsunfähig werden, dann kann das nach einer Hochzeit auch für den Ehepartner und Kinder finanzielle Auswirkungen haben. Schließlich kann es beim Wegfall eines Einkommens durch eine Berufsunfähigkeit schwer sein zum Beispiel weiterhin die Miete oder auch die Raten für das eigene Haus zu bezahlen.
Anpassung der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Hochzeit
Wenn einer der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und der Ehemann oder die Ehefrau nicht arbeiten gehen, kann der jeweilige Ehepartner beitragsfrei beim versicherten Partner mitversichert werden. Bei einer solchen Konstellation muss man sich an die zuständige Krankenkasse wenden, um die Änderung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Änderungen bei den Steuerklassen nach einer Hochzeit
Unverheiratete Frauen und Männer befinden sich in Deutschland steuertechnisch grundsätzlich in Steuerklasse I. Das ändert sich durch eine standesamtliche Hochzeit. Nach der Eheschließung gibt es für die neuen Ehepartner neue Steuerklassen. Hierbei gibt es vom Grundsatz zwei verschiedene Möglichkeiten und die Partner sollten gemeinsam entscheiden welche Steuerklassen zukünftig am besten geeignet sind. Dabei gibt es einmal die Variante, dass ein Ehepartner Steuerklasse III wählt und der andere Partner dadurch in Steuerklasse V eingestuft wird. Alternativ können sich beide Partner die Steuerklasse IV eintragen lassen. Grob gesprochen bietet sich zweimal Steuerklasse IV an, wenn beide Ehepartner ähnlich verdienen. Ansonsten sollte die Person mit dem niedrigeren Einkommen nach der Hochzeit die Steuerklasse V nehmen, sodass der besserverdienende Partner von der günstigeren Steuerklasse III profitieren kann.
Ein Gemeinschaftskonto nach der Eheschließung
Als Ehepaar will man ein gemeinsames Leben führen und auch in schlechten Zeiten zusammenhalten. Aus diesem Grund entscheiden sich viele neue Ehepaare auch für ein Gemeinschaftskonto. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, wobei es schon einige Argumente dafür gibt, dass jeder Ehepartner sein eigenes Konto behält. Schließlich ist es trotz aller Euphorie und Verliebtheit nicht garantiert, dass die Ehe wirklich für immer hält.
Eine gute Lösung kann es daher sein, dass beide Ehepartner ihr bisheriges eigenes Bankkonto behalten. Schließlich geht normalerweise das Gehalt weiter auf das bisherige Konto ein und auch einige Abbuchungen werden von den bereits vorhandenen Girokonten weiter vorgenommen. Schon allein aus diesen Gründen ist es wahrscheinlich keine schlechte Idee, dass beide Partner ihre bisherigen Bankkonten zukünftig behalten.
Zusätzlich kann das Ehepaar darüber nachdenken ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Hierauf haben beide Ehepartner gleichermaßen Zugriff. Dann könnten beide Partner beispielsweise monatlich einen festgelegten Betrag von ihren privaten Konten auf das Gemeinschaftskonto überweisen. Dieses Geld wird dann für den Lebensunterhalt und mögliche gemeinsame Anschaffungen genutzt. Allerdings sollte man sich bei einem Gemeinschaftskonto darüber im Klaren sein, dass für eventuelle Schulden auf diesem gemeinsamen Konto immer beide Kontoinhaber haften.