Der Ehename: Möglichkeiten bei der Namenswahl
Wer die Wahl hat, hat die Qual: Bei der Entscheidung für einen Familiennamen habt ihr inzwischen viele Möglichkeiten für die Namenswahl.
Früher war das Thema Ehe- und Familienname ganz einfach geregelt: Der Name des Mannes wurde bei einer Heirat ganz automatisch als Ehe- und Familienname übernommen. Doch dies gilt heute nicht mehr. Normalerweise wird die Namenswahl dem Standesbeamten vor oder bei der Eheschließung mitgeteilt und somit festgesetzt. Es kann aber auch später erst ein gemeinsamer Name gewählt werden, der dann durch einen Standesbeamten oder Notar bestätigt wird.
Die Namenswahl
Die Namenswahl solltest du sorgfältig abwägen, denn wurde einmal ein Name festgelegt, ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Als Familienname kann der Name der Frau oder des Mannes zum Zeitpunkt der Eheschließung gewählt werden. Dies muss nicht unbedingt der Geburtsname, sondern kann auch ein Name sein, der aus einer Adoption oder aus früherer Ehe resultiert. Um die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten zu zeigen, gehen wir beispielsweise einmal davon aus, dass Nadine Kolb und Thomas Richter sich das Ja-Wort geben.
Folgende Varianten bei der Namenswahl wären nun möglich:
Sollten die beiden gemeinsame Kinder bekommen ergeben sich bei der Namenswahl folgende Möglichkeiten:
In unserem Beispiel gibt es einen gemeinsamen Sohn Lukas.
Übrigens: Trägt einer der Partner bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Doppelnamen kann lediglich ein Teil des Namens zum Ehenamen bestimmt werden. Ein Doppelname als Ehename ist nicht möglich. Auch kann kein Name aus drei Namensteilen gebildet werden.
Behördengänge
Ganz gleich, wofür ihr euch bei der Namenswahl entscheidet – wer einen neuen Namen wählt, muss dies verschiedenen Behörden mitteilen und einige Änderungen vornehmen lassen:
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