Der Ehename: Möglichkeiten bei der Namenswahl

Wer die Wahl hat, hat die Qual: Bei der Entscheidung für einen Familiennamen habt ihr inzwischen viele Möglichkeiten für die Namenswahl.

Früher war das Thema Ehe- und Familienname ganz einfach geregelt: Der Name des Mannes wurde bei einer Heirat ganz automatisch als Ehe- und Familienname übernommen. Doch dies gilt heute nicht mehr. Normalerweise wird die Namenswahl dem Standesbeamten vor oder bei der Eheschließung mitgeteilt und somit festgesetzt. Es kann aber auch später erst ein gemeinsamer Name gewählt werden, der dann durch einen Standesbeamten oder Notar bestätigt wird.

Die Namenswahl

Die Namenswahl solltest du sorgfältig abwägen, denn wurde einmal ein Name festgelegt, ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Als Familienname kann der Name der Frau oder des Mannes zum Zeitpunkt der Eheschließung gewählt werden. Dies muss nicht unbedingt der Geburtsname, sondern kann auch ein Name sein, der aus einer Adoption oder aus früherer Ehe resultiert. Um die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten zu zeigen, gehen wir beispielsweise einmal davon aus, dass Nadine Kolb und Thomas Richter sich das Ja-Wort geben.

Folgende Varianten bei der Namenswahl wären nun möglich:

  • Nadine Kolb und Thomas Richter behalten jeweils ihren eigenen Namen und heißen weiterhin Nadine Kolb und Thomas Richter.

  • Nadine nimmt Thomas‘ Namen an und die Eheleute heißen von nun an Nadine Richter und Thomas Richter.

  • Thomas nimmt Nadines Namen an und die Eheleute heißen von nun an Nadine Kolb und Thomas Kolb.

  • Die Eheleute entscheiden sich bei der Namenswahl für den Ehenamen „Richter“ und Nadine wählt einen Doppelnamen. Die Eheleute heißen dann Thomas Richter und Nadine Richter-Kolb oder auch Nadine Kolb-Richter.

  • Die Eheleute entscheiden sich bei der Namenswahl für den Ehenamen „Kolb“ und Thomas wählt einen Doppelnamen. Die Eheleute heißen dann Nadine Kolb und Thomas Kolb-Richter oder auch Thomas Richter-Kolb.

Sollten die beiden gemeinsame Kinder bekommen ergeben sich bei der Namenswahl folgende Möglichkeiten:

In unserem Beispiel gibt es einen gemeinsamen Sohn Lukas.

  • Wenn Nadine Kolb und Thomas Richter jeweils ihren eigenen Namen behalten haben, müssen sie sich für einen Familiennamen entscheiden. Ein Doppelname aus beiden Namen für das Kind ist nicht möglich. Lukas heißt dann entweder Lukas Richter oder Lukas Kolb, je nachdem welcher Name als Familienname gewählt wird.

  • Wurde bei der Namenswahl ein gemeinsamer Ehename gewählt, erhält Lukas automatisch diesen Namen. Der Sohn von Nadine und Thomas Richter heißt also Lukas Richter, der Sohn von Nadine und Thomas Kolb heißt Lukas Kolb.

  • Hat einer der beiden einen Doppelnamen gewählt, erhält Lukas automatisch den Namen, der dem ursprünglichen Namen des Elternteils per Bindestrich vorangestellt oder angefügt wurde, da dieser der Ehename des Paares ist. Der Sohn von Nadine Richter-Kolb oder Nadine Kolb-Richter heißt also Lukas Richter. Der Sohn von Thomas Kolb-Richter oder Thomas Richter-Kolb heißt Lukas Kolb.

Übrigens: Trägt einer der Partner bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Doppelnamen kann lediglich ein Teil des Namens zum Ehenamen bestimmt werden. Ein Doppelname als Ehename ist nicht möglich. Auch kann kein Name aus drei Namensteilen gebildet werden.

Behördengänge

Ganz gleich, wofür ihr euch bei der Namenswahl entscheidet – wer einen neuen Namen wählt, muss dies verschiedenen Behörden mitteilen und einige Änderungen vornehmen lassen:

  • Auf dem Einwohnermeldeamt erhaltet ihr einen neuen Personalausweis, Reisepass, Führerschein und eine neue Lohnsteuerkarte, bei der sich auch die Steuerklasse ändert. Meist werden diese neuen Dokumente bereits direkt nach der Eheschließung im Standesamt ausgehändigt – vorausgesetzt, ihr habt sie rechtzeitig beantragt.

  • Eurer Bank gebt ihr über die Namenswahl am Besten bei einem persönlichen Besuch Bescheid, bei dem ihr auch gleich ein gemeinsames Konto eröffnen könnt, falls gewünscht.

  • Informiert Versicherungen und Krankenkassen schriftlich über eure Namenswahl. Hier wird meist eine Kopie der Heiratsurkunde oder des neuen Personalausweises verlangt.

  • Vertragspartner wie Vermieter, Telefon-, Mobilfunk-, Internet-, Strom- und Gasanbieter solltet ihr ebenfalls möglichst direkt nach der Hochzeit über die Namenswahl informieren.

  • Gebt dem Reisebüro, in dem ihr eure Hochzeitsreise bucht, möglichst schon bei der Buchung Bescheid, dass ihr zum Reisezeitpunkt einen neuen Namen tragen werdet. Bei Online-Buchung empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, welcher Name angegeben werden soll.

  • Klingel und Briefkasten erhalten neue Schilder. Informiert euren Postboten über die Veränderung oder lasst zur Sicherheit zunächst die alten Namen noch zusätzlich stehen.

  • Ihr benötigt nun auch neue Visitenkarten. Lasst neue drucken.

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