Aufgebot bestellen – Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt
Das „Aufgebot bestellen“ ist ein traditioneller Schritt im Vorfeld einer standesamtlichen Hochzeit, bei dem das zukünftige Ehepaar offiziell die Eheschließung beim Standesamt anmeldet. Dabei müssen beide Partner ihre Personalien und weitere erforderliche Dokumente vorlegen, die bestätigen, dass keine gesetzlichen Ehehindernisse vorliegen. Früher wurde das „Aufgebot“ öffentlich bekannt gemacht, um mögliche Einsprüche zu ermöglichen, heute ist es eher eine formale Anmeldung der Ehe.
Das Standesamt prüft die Unterlagen und legt den Eheschließungstermin fest. Die „Aufgebotsbestellung“ gilt daher als erster formeller Schritt zur rechtsgültigen Ehe und sollte in der Regel einige Monate vor der geplanten Hochzeit erfolgen.
Inhalt:
Ist ein „Aufgebot bestellen“ Pflicht?
Ja, die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt, ist in Deutschland Pflicht. Diese Anmeldung ist der formale Schritt, mit dem das zukünftige Ehepaar die Eheschließung offiziell beantragt. Ohne diesen Schritt ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich, da das Standesamt vor der Trauung die Ehefähigkeit prüft und sicherstellt, dass keine gesetzlichen Ehehindernisse bestehen.
Erst nach der „Aufgebotsbestellung“ können Hochzeitstermin und -ort festgelegt werden, und der eigentliche Ablauf der Eheschließung wird vorbereitet.
Was genau macht das Standesamt beim „Aufgebot bestellen“?
Ein Standesamt ist eine staatliche Behörde, die für die Beurkundung und Verwaltung von Personenstandsdaten zuständig ist. Dazu gehören wichtige Ereignisse im Leben eines Menschen, wie die Geburt, Eheschließung, Scheidung und der Tod. In Deutschland ist das Standesamt auch die Institution, bei der eine rechtsgültige Ehe geschlossen wird, und es ist verantwortlich für die Registrierung und Dokumentation dieser Ereignisse in den entsprechenden Personenstandsregistern.
Neben der Durchführung und Dokumentation von Hochzeiten umfasst das Aufgabenfeld eines Standesamts:
1. Geburtsbeurkundung: Ausstellung von Geburtsurkunden und Registrierung von Neugeborenen.
2. Eheschließung: Anmeldung und Durchführung standesamtlicher Trauungen sowie Ausstellung von Heiratsurkunden.
3. Sterberegister: Registrierung von Sterbefällen und Ausstellung von Sterbeurkunden.
4. Namensänderungen: Bearbeitung und Eintragung von Namensänderungen, zum Beispiel nach einer Hochzeit.
Standesämter haben in jedem Bundesland leicht unterschiedliche Abläufe und Regelungen, jedoch gelten die grundlegenden Aufgaben überall gleich.
Auf was muss bei der Anmeldung zur Eheschließung beachtet werden?
Beim „Aufgebot bestellen“, also der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
1. Rechtzeitige Anmeldung: Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Es ist ratsam, die Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen, da beliebte Termine oft schnell ausgebucht sind.
2. Zuständiges Standesamt: Die Anmeldung muss in der Regel beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Partner erfolgen. Die Trauung kann jedoch auf Wunsch auch in einem anderen Standesamt stattfinden, wenn dies mit dem zuständigen Standesamt abgesprochen wird.
3. Benötigte Unterlagen: Folgende Dokumente sind meist erforderlich:
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Geburtsurkunden (nicht älter als sechs Monate)
- Meldebescheinigungen
- Eventuell Scheidungs- oder Sterbeurkunden, wenn einer der Partner bereits verheiratet war.
4. Namenswahl: Während der Anmeldung können beide Partner entscheiden, welchen Namen sie nach der Hochzeit führen möchten (z.B. gemeinsamer Familienname oder Beibehaltung des jeweiligen Nachnamens).
5. Prüfung der Ehevoraussetzungen: Das Standesamt prüft bei der Anmeldung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind und ob keine Ehehindernisse vorliegen.
6. Kosten: Je nach Standesamt fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung und Trauung an. Auch Zusatzkosten für besondere Dienstleistungen (z.B. Dokumente in mehreren Sprachen) sollten einkalkuliert werden.
Diese Punkte sorgen für einen reibungslosen Ablauf und stellen sicher, dass die Ehe rechtskräftig geschlossen werden kann.
Aufgebot bestellen – Welche Ehevoraussetzungen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Ehe rechtsgültig geschlossen werden kann. Diese Ehevoraussetzungen werden vom Standesamt geprüft, um sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Ehehindernisse vorliegen. Die wichtigsten Ehevoraussetzungen sind:
1. Ehefähigkeit: Beide Partner müssen volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt. In Ausnahmefällen kann eine 16- oder 17-jährige Person heiraten, wenn der andere Partner volljährig ist und ein Familiengericht die Ehe erlaubt.
2. Geschäftsfähigkeit: Die Ehepartner müssen geschäftsfähig sein, das heißt, sie müssen die geistige und rechtliche Fähigkeit haben, die Ehe eigenverantwortlich und selbstständig einzugehen.
3. Keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft: Eine Person darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Erst nach der rechtskräftigen Scheidung oder Auflösung der früheren Ehe oder Partnerschaft kann eine neue Ehe geschlossen werden.
4. Kein enges Verwandtschaftsverhältnis: Eine Ehe zwischen nahen Verwandten ist in Deutschland verboten. Dies betrifft die Verwandtschaft in gerader Linie (Eltern und Kinder) sowie Geschwister und Halbgeschwister. Ehen zwischen entfernten Verwandten wie Cousins und Cousinen sind jedoch erlaubt.
5. Freier Wille: Beide Partner müssen die Ehe aus freiem Willen eingehen und dürfen nicht durch Druck oder Zwang dazu gebracht werden. Eine Eheschließung unter Zwang ist rechtswidrig und kann später für ungültig erklärt werden.
6. Gültige Identität und Staatsangehörigkeit: Beide Partner müssen ihre Identität und Staatsangehörigkeit durch gültige Dokumente nachweisen, zum Beispiel mit einem Reisepass oder Personalausweis. Bei ausländischen Staatsangehörigen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Das Standesamt prüft bei der Anmeldung zur Eheschließung, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, und gibt erst dann die Erlaubnis zur Eheschließung.
Fazit
Die „Anmeldung zur Eheschließung“ beim Standesamt bedeutet, dass ein Paar offiziell beim Standesamt bekannt gibt, dass es heiraten möchte. Dieser Schritt ist notwendig, damit das Standesamt die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung prüfen kann. Bei der Anmeldung wird festgestellt, ob beide Partner die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, wie z. B. das Mindestalter, die Geschäftsfähigkeit und das Fehlen einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. So kann dann dann nach einer erfolgreicher Prüfung der Hochzeitstermin festgelegt und die Trauung vorbereitet werden. Die Anmeldung zur Eheschließung ist also der erste formelle Schritt zur Hochzeit und stellt sicher, dass alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, bevor das Paar offiziell verheiratet wird.
Bilder/Abbildungen/Foto:
© Midjourney