Hochzeitsversicherung – mit Sicherheit eine gute Idee

Auch wenn ihr den schönsten Tag im Leben mit viel Herzblut bis ins Detail geplant habt, können bestimmte Umstände dazu führen, dass ihr die Hochzeit absagen müsst. Mit einer Hochzeitsversicherung seid ihr dann auf der sicheren Seite.

Ihr wollt eure Hochzeit unbedingt draußen feiern und euch gegen einen Wolkenbruch absichern? Für diesen Fall gibt es ebenfalls eine passende Versicherung, die Hochzeitswetterversicherung. Und für die Flitterwochen bietet sich – wie bei anderen Reisen auch – eine Reiserücktrittsversicherung an.

Hochzeit versichern

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Hochzeitsversicherung. Außerdem stellen wir euch ein paar Anbieter vor, bei denen ihr eure Hochzeit versichern könnt.

Was ist eine Hochzeitsversicherung?

Hochzeitsversicherungen sichern euch gegen bestimmte Ereignisse ab, die den Ablauf der Hochzeit behindern oder gar unmöglich machen. Dazu zählen Unfälle, Krankheiten oder Todesfälle in der Familie. Zudem besteht auch immer ein gewisses Risiko, dass beispielsweise der Location-Anbieter Insolvenz anmelden muss oder ein anderer Dienstleister seine vertraglich zugesagten Leistungen nicht erbringen kann. Im Fall des Falles übernimmt die Hochzeitsversicherung die mit der Absage der Hochzeit verbundenen Stornokosten.

Privat-Stornoschutz für die Hochzeit

Eine solche Hochzeitsversicherung sollte eigentlich jedes Brautpaar abschließen. Bedenkt, dass ein Hochzeitsarrangement für eine durchschnittliche Hochzeitsfeier mit etwa 70 Gästen meist mehr als 10.000 Euro kostet. Ohne Hochzeitsversicherung ist eine abgesagte Hochzeit daher für ein Brautpaar nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Katastrophe.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich noch eine Eventversicherung abschließen. Diese schützt euch vor den Kosten, die entstehen können wenn beim ausgelassenen Feiern Technik oder Equipment beschädigt werden.

Wann zahlt eine Hochzeitsversicherung?

Die schlechte Nachricht gleich vorab: Eine Hochzeitsversicherung springt nicht ein, wenn ihr die Hochzeit absagt, weil ihr eurer Gefühle füreinander doch nicht so sicher seid wie gedacht. Das bedeutet, dass ihr bei einem Liebesaus für die Kosten in vollem Umfang selbst aufkommen müsst. Eventuell haben eure Dienstleister aber Verständnis für diese Situation und kommen euch bis zu einem gewissen Grad entgegen. Sucht dann aber unbedingt zeitnah das Gespräch mit ihnen.

Für diese Ereignisse bietet euch eine Hochzeitsversicherung – je nach Anbieter – einen Versicherungsschutz:

  • Schwere Erkrankung der Braut oder des Bräutigams sowie naher Angehöriger wie z.B. Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern, manche Anbieter zahlen auch dann, wenn eine wichtige Person, beispielsweise eine Brautjungfer oder ein Trauzeuge, erkrankt ist. Die genannten Personen werden als sogenannte Risikopersonen bezeichnet.

  • Tod oder Unfallverletzung von Braut oder Bräutigam sowie von Angehörigen wie z.B. Kindern, Eltern, Geschwistern und Großeltern (Risikopersonen). Manche Anbieter zahlen auch dann, wenn eine wichtige Person, beispielsweise eine Brautjungfer oder ein Trauzeuge, tot ist oder einen Unfall erlitten hat.

  • Plötzlicher Arbeitsplatzverlust der Braut oder des Bräutigams.

  • Unerwartete Schwangerschaft der Braut.

  • Erheblicher Schaden am Privateigentum des Brautpaars.

  • Ausfall der Hochzeitslocation durch Feuer- oder Wasserschaden.

  • Verhinderte Anreise des Brautpaars oder von mindestens 50 Prozent der Gäste.

Gegen einen Aufpreis kann man sich bei manchen Anbietern auf Wunsch auch gegen den Ausfall des Hochzeitsfotografen sowie eines kritischen Hochzeitsdienstleisters absichern.

Was kostet eine Hochzeitsversicherung?

Das hängt natürlich in erster Linie davon ab, gegen welche Ereignisse ihr euch mit einer Hochzeitsversicherung absichern wollt. Der Fixbetrag, den ihr zahlt, richtet sich nach den Kosten für euer Hochzeitsarrangement. Die Tarife sind gestaffelt, wobei die maximale Versicherungssumme bei 25.000 Euro liegt. Selbst bei einer großen Hochzeit mit vielen Gästen in nobler Location wird dieser Betrag aber in der Regel nicht überschritten.

Wann abschließen?

Abschließen solltet ihr die Hochzeitsversicherung am besten zeitgleich mit der Buchung Eures Hochzeitsarrangements, spätestens aber 21 Tage danach. Achtung: Die 21-Tage-Frist gilt nur, falls zwischen Buchung und Hochzeit mehr als 30 Tage liegen.

hochzeitsversicherung

Hochzeitsversicherungen im Vergleich

Damit ihr es leichter habt, die passende Hochzeitsversicherung für eure Bedürfnisse zu finden, haben wir einige Anbieter genauer unter die Lupe genommen. Auf den Seiten der Anbieter findet ihr ausführliche Informationen und könnt vorab checken, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis der Hochzeitsversicherung euren Vorstellungen entspricht.

Hochzeitsversicherung der Allianz

Geboten wird Stornoschutz für die Hochzeit, und zwar europaweit, inklusive der Kanarischen Inseln und den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Die Versicherungskosten können bei der Allianz bequem online berechnet werden.

  • Tarife: ab 49,00 Euro (bei bis zu 2.500,00 Euro Hochzeitskosten)

  • Ohne Selbstbehalt: Erstattet werden alle veranstaltungsbezogenen Kosten wie Saalmiete, Catering, Dekoration, DJ, Musik oder Fotograf.

  • Service-Leistungen: Hilfe bei der Suche nach kurzfristigem Ersatz für Band oder Hochzeitsfotograf.

  • Akzeptierte Gründe Versicherungsschutz: Schwere Krankheit, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen (sofern die Feier infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist), Verlust des Arbeitsplatzes (aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber) oder Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Wasserrohrbruch, vorsätzliche Straftat Dritter wie Einbruchdiebstahl, wenn es sich um einen erheblichen Schaden handelt (mindestens 2.500 Euro) und die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist.

  • Risikopersonen: Angehörige der versicherten Person(en), beispielsweise Ehegatte, Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Trauzeugen.

HanseMerkur Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung

Die Hochzeits-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur ersetzt bis zur Höhe des versicherten Hochzeitsarrangement-Preises die Stornokosten der Hochzeit. Dies gilt allerdings nur für Hochzeiten innerhalb Deutschlands. Hochzeiten, die im Ausland stattfinden, werden nicht versichert.

  • Tarife: ab 47,00 Euro (bei bis zu 2.500,00 Euro Hochzeitskosten)

  • Selbstbehalt: 250,00 Euro je Versicherungsfall

  • Akzeptierte Gründe Versicherungsschutz: Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod der versicherten Personen (des Brautpaars) oder von Risikopersonen, Schwangerschaft der Braut, erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Personen infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter, z.B. Einbruchdiebstahl.

  • Risikopersonen: Braut und Bräutigam sowie die Angehörigen des Hochzeitspaars (Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder und Pflegeeltern.

Hochzeitsstornoversicherung von L’AMIE direkt

Der österreichische Direktversicherer L’AMIE direkt bietet Stornoschutz für Hochzeiten, die in Österreich oder Deutschland stattfinden. Die Versicherungskosten können bequem online berechnet werden.

  • Tarife: ab 125,00 Euro (Variante Basic bei bis zu 5.000,00 Euro Hochzeitskosten)

  • Ohne Selbstbehalt: inklusive der Kosten für das erneute Arrangement, um die Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

  • Service-Leistungen: Es gibt auch eine Variante Premium bei der man zusätzlich zur Variante Basic auch gegen den Ausfall eines wichtigen Hochzeitsdienstleisters aufgrund von Insolvenz, Fehl- oder Doppelbuchung sowie der Ausfall des Hochzeitsfotografen/-videografen abgesichert ist.

  • Akzeptierte Gründe Versicherungsschutz: Tod, Unfall und Erkrankung des Brautpaares, naher Angehöriger sowie an der Trauung mitwirkender Personen, Ausfall der Hochzeitslocation wegen Naturkatastrophe, Feuer- oder Wasserschaden, verhinderte Anreise.

  • Risikopersonen: Angehörige des Brautpaars – Kinder, Adoptiv- Pflege- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkeln, Neffen, Nichten. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Brautjungfern und Trauzeugen.

Fazit

Eine Versicherung kann sehr sinnvoll sein. Ob eine Hochzeitsversicherung für euch in Frage kommt, müsst ihr selbst entscheiden.

Stellt euch immer die Frage: Können wir im Fall eines Falles selbst die Kosten tragen, ohne in finanzielle Schieflage zu geraten?

Falls ja, dann macht eine Versicherung wenig Sinn. Falls nein, kann es durchaus sinnvoll sein, sich gegen mögliche Risiken abzusichern.

Bild: © IVASHstudio, PORTRAIT IMAGES ASIA BY NONWARIT / shutterstock.com