Hochzeit absagen oder verschieben

Der Hochzeitstermin steht schon lange fest, die Hochzeitseinladungen sind verschickt, die Hochzeitsfeier bis ins Detail geplant – und dann passiert es: Ihr müsst eure Hochzeit abblasen oder zumindest verschieben. Eine Situation, die man keinem Paar wünscht, die aber dennoch eintreten kann. Welche Gründe sprechen dafür, eine Hochzeit abzusagen oder zu verschieben? Und was solltet ihr dann in welcher Reihenfolge unbedingt tun?

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Wir geben euch konkrete Handlungsempfehlungen, damit ihr wisst, wie ihr im Fall des Falles vorgehen könnt. Und drücken euch selbstverständlich die Daumen, dass eure Hochzeit genauso stattfinden kann wie ihr es euch wünscht!

Hochzeit absagen in Zeiten von Corona

Aus aktuellem Anlass hier ein Interview mit Dr. Martin Gerecke, Rechtsanwaltbei der Kanzlei CMS in Hamburg. Als Teil der bei CMS gegründeten Corona Task Force betreut er viele Mandanten zu Rechtsfragen wie Absage von Events. Das Interview führte Nadine Metgenberg, Gründerin und CEO von Fine Weddings & Parties.

1. Herr Dr. Gerecke: Wir als Wedding Planer raten allen unseren Kunden aktuell ganz klar dazu, ihre Hochzeit nur zu verschieben, nicht abzusagen. Was meinen Sie dazu?

„Zunächst einmal kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Ist dort etwas zur Stornierung oder Verschiebung geregelt? Im Übrigen greifen die gesetzlichen Regelungen. Man sollte versuchen, die Hochzeit zu verschieben und nicht zu canceln – auch im persönlichen Interesse. Es gibt allerdings keinen Anspruch auf einen Nachholtermin. Eine Hochzeit ist ein sogenanntes absolutes Fixgeschäft. Ich habe als Brautpaar eine bestimmte Location an einem ganz bestimmten Tag zu einer ganz bestimmten Uhrzeit gebucht. Wenn die Behörde das Event untersagt, wird dem Veranstalter (der Location) die Ausrichtung unmöglich. Dann entfällt die Leistungspflicht der Location zu dem ganz bestimmten Termin und das Hochzeitspaar muss nichts zahlen.“

2. Kann ich als Brautpaar darauf bestehen, dass ich alle geleisteten Anzahlungen zurück erhalte?

„Grundsätzlich gilt: Bei den aktuellen behördlichen Absagen entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten. Das Brautpaar muss nichts zahlen. Der Dienstleister muss nichts leisten. Ausnahmen gelten aber dann, wenn der Dienstleister schon bestimmte Leistungen erbracht hat, die vom Brautpaar auch abgenommen wurden:

Beispiel 1: Der Grafik Designer hat mit dem Brautpaar eine Einladung entworfen und die wurde gedruckt. Jetzt wird die Hochzeit zum geplanten Zeitpunkt nicht mehr stattfinden. Die Leistung wurde aber erbracht, die Einladung wurde bereits gedruckt. In diesem Fall kann das Brautpaar kein Geld zurückbekommen.

Beispiel 2: Die Location ist gebucht. Die Hochzeit kann aber nicht stattfinden wie geplant. Das Brautpaar kann die gesamte Anzahlung zurückfordern. Dies gilt allerdings nur, wenn die Durchführung von Events behördlich untersagt wurde.“

3. Ein Brautpaar wollte Pfingsten 2020 heiraten, doch jetzt macht die Location zu diesem Zeitpunkt dicht. Sie möchten gerne um genau ein Jahr verschieben, aber die Location hat eine Option auf diesen Termin im Jahre 2021. Kann das Brautpaar nun rechtlich verlangen, dass die Location diesen Termin einräumen muss?“

„Nein. Das Brautpaar kann keinen Wunschtermin von der Location verlangen, es sei denn, der Vertrag sieht das vor. Wie gesagt, die Hochzeit ist ein Fixgeschäft und beide Seiten sind in der aktuellen Krise von den gegenseitigen Leistungspflichten entbunden. Die Location muss den Wunschtermin nicht anbieten, das Brautpaar bekommt die komplette Anzahlung zurück.“

4. Was tun, wenn am neuen Termin einer oder mehrere Dienstleister NICHT mehr verfügbar sind? Was passiert mit dem Ausfallhonorar?

„Dasselbe in grün. Wir reden über Fixgeschäfte. Die Anzahlungen müssen so weit komplett zurückgezahlt werden wie Leistungen bis dato erbracht wurden.“

5. Was würden Sie persönlich empfehlen: Um wie viele Wochen oder Monate sollte man seine Hochzeit jetzt verschieben?

„Ich bin eine optimistische Person, aber das ist ganz schwierig vorauszusehen und wissen nicht mal die führenden Virologen. Ich hoffe sehr, dass wir im Sommer wieder Veranstaltungen durchführen können. Die Lebensfreude wird dann umso größer sein – die Partys werden intensiver werden!“

6. Welche Vorkehrungen können wir in Zukunft treffen, um uns im Falle einer abgesagten Hochzeit abzusichern?

„Dann greifen Hochzeitsversicherungen und ich empfehle Brautpaaren ausdrücklich, eine abzuschließen.“

Gründe für die Absage oder Verschiebung einer Hochzeit

Die Entscheidung, die eigene Hochzeit und damit den schönsten Tag im Leben abzusagen, trifft wohl kein Brautpaar einfach so aus heiterem Himmel. Auch wenn es triftige Gründe dafür gibt, allen voran das Liebesaus. Auch ein Todesfall in der Familie oder gesundheitliche Probleme sind ein absolut nachvollziehbarer Grund, die Hochzeit zum geplanten Termin abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Oder die Braut wird unerwartet schwanger. Bleiben noch finanzielle Engpässe, die es einfach unmöglich machen, eine oft mit hohen Kosten verbundene Feier abzuhalten.

Liebesaus bedeutet Hochzeitsaus

Ist man bereits einige Jahre zusammen, scheint der logische nächste Schritt die Heirat zu sein. Und dann merkt ein Partner, manchmal sind es auch beide, erst im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen, dass sich das mit der geplanten Ehe doch nicht richtig anfühlt. Natürlich kann es auch vorkommen, dass sich sie oder er in eine andere Person verliebt hat. Auf keinen Fall solltet ihr euch zwingen zu heiraten, bloß, weil ihr den Heiratsantrag gestellt oder angenommen habt. Schließlich wünscht ihr euch eine glückliche Ehe und wenn sich die Gefühle füreinander schon vor der Hochzeit verflüchtigt haben, ist die Scheidung praktisch vorprogrammiert. Die Hochzeit abzusagen ist da definitiv die bessere Lösung.

Keine Hochzeit bei einem Todesfall in der Familie

Der Tod eines nahen Angehörigen ist immer ein einschneidendes Erlebnis – egal, ob es sich um die eigene Familie oder die des Partners oder der Partnerin handelt. Und wer um einen liebgewonnenen Menschen trauert, dem ist bestimmt nicht zum Feiern zumute. Daher ist es bei einem solchen Todesfall im Vorfeld der Hochzeit kein Wunder, wenn diese abgesagt und verschoben wird.

Krankheit als Grund für die Hochzeitsabsage

Eine Krankheit kommt stets ungelegen, das gilt erst recht im Zusammenhang mit einer Hochzeit. Ganz besonders dann, wenn Braut oder Bräutigam erkrankt sind oder einen Unfall hatten. Doch wahrscheinlich wollt ihr bei eurer Hochzeit auch nicht auf Mutter, Vater, Geschwister oder Großeltern verzichten und so ist es wahrscheinlich das Beste, die Feier abzusagen und zu verschieben bis alle wieder gesund und munter sind.

Hochschwanger heiraten oder lieber doch nicht?

Die meisten Brautpaare wünschen sich Nachwuchs – allerdings nicht unbedingt am Tag ihrer Hochzeit. Da sich die Hochzeitsvorbereitungen leicht auf ein ganzes Jahr erstrecken können, kann es aber durchaus vorkommen, dass die künftige Braut unerwartet schwanger wird und der errechnete Geburtstermin mit dem Hochzeitstermin kollidiert. Freut euch in diesem Fall erst einmal über das Baby und verschiebt die Hochzeitsfeier auf später.

Hochzeit absagen aus finanziellen Gründen

Der Termin für eure Trauung steht fest, Location, Catering, Dekoration etc. sind gebucht, doch plötzlich ändert sich eure finanzielle Situation, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit. Das zuvor für die Hochzeit veranschlagte Budget benötigt ihr nun verständlicherweise erst einmal für existenziell notwendigere Dinge. Je eher ihr euch in diesem Fall dafür entscheidet, die Hochzeit abzusagen, desto mehr Stornierungskosten könnt ihr sparen, um dann später einen zweiten Anlauf für eure Traumhochzeit in Angriff zu nehmen.

Hochzeit absagen – aber richtig

Je nachdem, was der Grund für die geplatzte Hochzeit ist, absagen müsst ihr immer. Solltest du festgestellt haben, dass die Liebe doch nicht groß genug für ein Leben als Ehepaar ist, steht zunächst natürlich ein Gespräch mit dem Partner oder der Partnerin an. Versuche nicht, den perfekten Zeitpunkt dafür zu finden, den gibt es nämlich nicht. Nimm also all deinen Mut zusammen und versuche, ihm oder ihr die Gründe für deine Entscheidung mitzuteilen – und zwar bevor du mit irgendwem sonst darüber sprichst.

Die Familie von der abgesagten Hochzeit in Kenntnis setzen

Nachdem eure Entscheidung gefallen ist, solltet ihr beide eure Eltern informieren und dann die weiteren Familienmitglieder. Es kann sein, dass vor allem die Eltern eure Entscheidung infrage stellen und euch zu überreden versuchen, die Hochzeit doch nicht abzusagen. Lasst euch davon nicht irritieren, ihr selbst wisst schließlich am besten wie es um eure Gefühle bestellt ist bzw. warum ihr euch entschlossen habt die Hochzeit abzusagen. Sollte es sich nur um eine Verschiebung der Hochzeit handeln, dürfte es hingegen wesentlich leichter sein, innerhalb der Familie auf Verständnis zu stoßen.

Wie Gäste in Kenntnis setzen?

Die persönlichen Gespräche mit der Familie waren sicher schon schwierig genug. Euren Gästen teilt ihr am besten schriftlich mit, dass die Hochzeit abgesagt oder verschoben wird. Ihr müsst auch nicht ganz genau darlegen, warum die Hochzeit nicht stattfindet. Wählt für die schriftliche Absage Formulierungen wie: „Wir haben uns aus sehr persönlichen Gründen dazu entschieden, die Hochzeit abzusagen“ oder, je nachdem, was der Grund für die Absage ist: „Wir sind sehr traurig darüber, dass wir diesen Entschluss fassen mussten, bitten Euch aber um Euer Verständnis“.

Die Hochzeit ist abgesagt – was muss erledigt werden?

Wer seine Hochzeit streichen muss, befindet sich in einer emotional belastenden Situation. Dennoch gibt es gerade jetzt viel zu erledigen, damit zu allem Unglück nicht auch noch unnötige Kosten entstehen. Je schneller ihr dann handelt, desto weniger Geld verliert ihr. Denkt also unbedingt daran, nicht nur die Termine für Standesamt und Kirche abzusagen, sondern gebt allen bereits gebuchten Dienstleistern ebenfalls schnellstmöglich Bescheid.

Verträge mit Dienstleistern prüfen

Je nachdem, was ihr mit Dienstleistern wie Location-Anbietern, Caterern, Floristen oder DJs vertraglich vereinbart habt, bekommt ihr bestenfalls eure Anzahlung zurückerstattet oder aber ihr müsst trotz abgesagter Hochzeit den gesamten Betrag zahlen. In der Regel sind die Stornierungsbedingungen Teil des Vertrages. Prüft daher die Verträge bevor ihr die Dienstleister kontaktiert. Wenn ihr die Hochzeit lediglich verschieben wollt, könnt ihr vielleicht sogar Sonderkonditionen herausschlagen und habt weniger Unkosten als befürchtet.

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Vergesst nicht, allen Dienstleistern abzusagen

Denkt bitte daran, allen für eure Hochzeit gebuchten Dienstleistern abzusagen. Unsere Liste hilft euch dabei, keinen zu vergessen:

  • Standesamt

  • Kirchliche Trauung / Freie Trauung

  • Location

  • Partyservice / Catering

  • Hochzeitstorte

  • Haar-Styling & Make-up

  • Maniküre & Pediküre

  • Papeterie (Tischkarten, Platzkarten etc.)

  • Floristen (Brautstrauß & Blumendekoration)

  • Musik in der Kirche

  • Band & DJ

  • Fotograf / Videograf

Der Idealfall: Ihr habt eine Hochzeitsversicherung

Viele Versicherungsanbieter haben auch eine Hochzeitsversicherung im Portfolio. Ähnlich wie bei einer Reiserücktrittversicherung werden die anfallenden Stornokosten im Fall der Absage eurer Hochzeit übernommen. Da eine Hochzeit meist mit hohen Kosten verbunden ist, empfiehlt es sich für alle Paare, eine Hochzeitsversicherung abzuschließen. Wenn ihr sie dann nicht braucht – umso besser!

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