Hochzeits-Knigge: Verhaltensregeln für Brautpaar und Gäste

braut.de hat für dich einige Punkte aufgelistet, mit denen sich die Hochzeits-Etikette bewahren lässt…

Knigge für das Brautpaar

Die Einladung

Im Multimedia-Zeitalter mag man sich dazu verleiten lassen, Emails oder Faxe zu versenden. Jedoch werden die Hochzeitseinladungen etwa vier bis sechs Wochen vor dem Trauungstermin auf den traditionellen Postweg gebracht. Für die geladenen Gäste ist es dabei besonders hilfreich, wenn darin Hinweise bezüglich Dresscode und Geschenke enthalten sind. Des Weiteren kann man mit Zusätzen wie „Getränke auf eigene Rechnung“ oder „Zimmer im Hotel 60 Euro“ die Gäste auf eine Beteiligung an den Kosten vorbereiten.

Die Geschenkliste

Selbst wenn es etwas Überwindung kostet, konkrete Wünsche zu äußern, so sind doch alle Gäste über Vorschläge dankbar – ob über eine traditionelle Liste, eine im Internet oder als Geschenktisch im Fachgeschäft. Denn so können sie dem Brautpaar wirklich eine Freude bereiten. Die Geschenkideen sollten so gewählt sein, damit für jedes Budget etwas dabei ist. Paare, die bereits einen kompletten Hausstand besitzen und sich deshalb Geldpräsente wünschen, ist es sinnvoll, wenn diese direkt darauf hinweisen. Schön ist, wenn gleich mitgeteilt wird, welchen Wunsch sich das Brautpaar vom gesammelten Geld erfüllen möchte.

Die Gästeliste

Die Frage, wer zur Hochzeit eingeladen wird, ist schwierig. Zu den Gästen sollten unbedingt diejenigen Personen zählen, die man wirklich gerne dabei haben möchte. Familiäre Verpflichtungen und Vorgaben sind hinten anzustellen. Sicherlich lässt es sich dennoch nicht umgehen, einige Kompromisse einzugehen. Um Unstimmigkeiten im Familienkreis zu verhindern, ist es sinnvoll, wenn die Gästeliste mit beiden Elternpaaren der Brautleute durchgesprochen wird. Bei der Frage, ob ehemalige Partner des Brautpaares eingeladen werden sollten, ist entscheidend, welches Verhältnis beide Partner nun mit diesen pflegen.

Der Abschied

Wie sich das Brautpaar schließlich von der Gesellschaft verabschiedet, steht ihm völlig frei. Die Abreise in die Flitterwochen im Anschluss an die Feier bietet eine gute Gelegenheit, das Fest mit einer großen offiziellen Abschiedsszene zu verlassen. Es ist jedoch ebenso gestattet, dass sich das Paar still und unbemerkt auf den Heimweg macht. Auf diese Weise wird die Feierstimmung der Gäste nicht durch Abschiedsworte getrübt und diese können auch ohne das Brautpaar weiterfeiern.

Die Danksagung

Spätestens zwei Wochen nach der Hochzeit oder nach der Rückkehr aus den Flitterwochen sollten die Dankesschreiben verschickt werden. Alle Hochzeitsgäste und Gratulanten erhalten eine Danksagung. Diese sollte ein hübsches Bild des Brautpaares sowie eine lobende Erwähnung des jeweiligen Hochzeitsgeschenkes enthalten. Eine nette Geste ist es außerdem, ein paar Schnappschüsse beizulegen, auf denen der betreffende Gast zu sehen ist.

Knigge für die Gäste

Die Einladung

Auf eine Antwort sollte man das Brautpaar nicht allzu lange warten lassen, da die Zahl der Gäste bei vielen Punkten der Vorbereitung eine entscheidende Rolle spielt. Spätestens zum angegebenen Rückantworttermin sollte man dem Brautpaar Bescheid geben, ob man zur Feier erscheinen wird oder nicht. Auch wenn ein Gast sein Kommen nicht sicher zusagen kann, sollte er das Brautpaar darüber informieren. Überhaupt nicht auf die Einladung zu reagieren zeugt jedoch von schlechten Manieren. Zudem sollte man genau darauf achten, zu welchem Teil der Hochzeitsfeier geladen wurde, denn manche Brautleute teilen ihre Hochzeitsgesellschaft auf und laden einen Teil zum Empfang, einen anderen zum Essen und einen weiteren zur Party am Abend. Also lesen Sie die Einladung genau durch, damit keine unangenehmen Missverständnisse entstehen.

Die Festkleidung

Weiß ist die Farbe der Braut und bleibt an diesem Tag nur ihr vorbehalten. Kleidungsstücke in allen Farbstufen von Weiß und Champagner sind an diesem Tag für andere Frauen tabu und müssen daher im Kleiderschrank bleiben. Selbstverständlich sollte die Garderobe dem Anlass angemessen gewählt werden – auf Dresscodes kann bereits die Einladung hinweisen – dennoch sollte man es mit dem Styling nicht übertreiben. Denn schließlich sollen Braut und Bräutigam an diesem Tag im Mittelpunkt stehen. Für Herren empfiehlt sich ein dunkler Anzug. Hier verlangt es der Stil, dass das Jackett erst abgelegt wird, wenn der Bräutigam dieses abgelegt hat.

Der Eröffnungstanz

Zu einer gelungen Musikauswahl als Eröffnungstanz würden viele gerne direkt das Tanzbein schwingen. Dieser Moment gehört jedoch allein dem Brautpaar. Nach einer Weile werden dann die Eltern hinzugeholt. Die Braut tanzt mit dem Schwiegervater, der Bräutigam mit der Schwiegermutter. Daraufhin werden die anderen Gäste zum Tanz eingeladen. Fordern Braut oder Bräutigam zu einem Tanz auf, verbietet es die Höflichkeit, dies abzulehnen.

Eröffnungstanz Brautpaar

Die Geschenkübergabe

Auch wenn man bereits nach dem Kirchenauszug das Paar zur Vermählung beglückwünscht, wartet man mit dem Überreichen der Geschenke bis zur Feier, die anschließend stattfindet. Dort wird meist ein Geschenktisch bereitgestellt, auf dem die Gäste ihre Präsente ablegen können. Um dem Paar hinterher ein Rätselraten über die Spender zu ersparen, sollte man eine Karte mit dem Namen des schenkenden Gastes beilegen. Geldgeschenke sind bei Brautpaaren stets willkommen und kein Zeugnis von mangelndem Einfallsreichtum. Das Geld sollte zur Überreichung so „verpackt“ sein, dass man den Betrag nicht direkt erahnen kann.

Die absoluten Don’ts

Auf Mobiltelefone ist an diesem Tag, so weit es geht, zu verzichten. Nichts ist störender und ärgerlicher als ein Handyklingeln während der kirchlichen Trauungszeremonie. Selbst während der Feier und des Festmenüs sollte es ausgeschalten oder zumindest lautlos gestellt werden. Gastqualitäten beweist man außerdem, indem man eigene Wünsche, sei es zur Tischordnung oder zum Menü, hinten anstellt. Möchte man – aus welchen Gründen auch immer – nicht lange auf dem Fest verweilen, ist es Sitte, sich erst nach dem Anschneiden der Hochzeitstorte zu verabschieden.

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