Binationale Heirat: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Liebe kennt sprichwörtlich keine Grenzen. In unserem vernetzten Zeitalter lernen sich Paare online kennen, die Hunderte oder Tausende Kilometer auseinanderwohnen. Wird eines Tages die Hochzeit geplant, stehen viele Paare vor der Herausforderung, viele Formalitäten zu erfüllen. Dies kann sich im Extremfall über Monate und Jahre hinziehen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um die Erfüllung aller Voraussetzungen für eine binationale Heirat zu kümmern.

Foto: Kamera mit Herz

Heiraten innerhalb Deutschlands und der EU unkompliziert

So sehr traumhafte Brautkleider oder die Bestellung der Hochzeitstorte im Vordergrund stehen, ist jede Vermählung mit Formalien und dem Vorlegen der richtigen Dokumente verbunden. Bei der Eheschließung in Deutschland hat der Gesetzgeber zwei Interessen. Er möchte die Identität der beiden zukünftigen Eheleute sicherstellen. Und es muss geklärt sein, dass keiner der beiden Partner bereits verheiratet ist.

Zur Identifikation muss in Deutschland und weiteren EU-Staaten ein Ausweisdokumente und das Stammbuch bzw. die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Falls einer oder beide Partner schon einmal verheiratet waren, muss die Scheidungsurkunde vorliegen. Achtung: Liegt diese nur in einer Fremdsprache vor, ist eine professionelle Übersetzung nötig.

Das Ehefähigkeitszeugnis aus dem Ausland

Jenseits der EU-Staaten fällt die Prüfung noch etwas strenger aus. Zwar ist mit der Heirat noch kein automatisches Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehepartner verbunden. Dennoch erwirbt der Ehepartner Rechte in der EU, die keine Nation der Europäischen Union einfach so vergeben möchte. Aus diesem Grund wird für eine erfolgreiche Eheschließung in Deutschland und anderen Staaten der EU ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Dieses ist grob mit der deutschen Scheidungsurkunde vergleichbar. Der ausländische Staat bestätigt, dass sein heiratswilliger Bürger aktuell nicht verheiratet ist und keine sonstigen rechtlichen Gründe gegen die Heirat sprechen. Ein Einholen dieses Dokuments gestaltet sich je nach Nation sehr kompliziert und zeitaufwändig.

Auch eine Anmeldung der Eheschließung beim deutschen Standesamt ist notwendig, sofern der zukünftige Ehepartner aktuell im Ausland lebt. Hier hilft das Standesamt der Gemeinde gern weiter, dem der deutsche Heiratswillige mit seinem eingetragenen Wohnsitz angehört. Die Behörden sind seit Jahren vermehrt mit binationalen Hochzeiten vertraut und können die notwendigen Formalitäten aufzeigen.

Die sprachliche Hürde bei ausländischen Dokumenten

Welche Dokumente für die Eheschließung auch benötigt werden – sie müssen in deutscher Sprache vorliegen. Selbst bei einer geläufigen Geschäftssprache wie Englisch muss ein Standesamt die vorliegenden Dokumente nicht akzeptieren. Bevor hier auf ein Entgegenkommen gehofft wird, sollten sich beide Partner frühzeitig um eine professionelle Übersetzung kümmern.

In Deutschland haben sich zahlreiche Übersetzungsbüros etabliert, die Heiratswilligen die größten Sorgen nehmen. Hier sitzen Experten, die mit zahllosen ausländischen Sprachen vertraut sind und beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente durchführen. Hierbei ist die anschließende Beglaubigung zu beachten, damit die Dokumente den offiziellen Anforderungen des Standesamtes gerecht werden.

Übrigens: Falls Dokumente fehlen oder aufgrund der politischen Situation im Ausland nicht beschaffbar sind, kann eine eidesstattliche Erklärung zur Alternative werden. Ähnliches gilt für ausländische Nationen, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Welcher Weg auch gegangen wird, auf einige Monate der Organisation und formalen Abläufe sollten sich die Partner einstellen. Eine spontane, binationale Hochzeit ist somit kaum durchführbar. Wenigstens bleibt so genügend Zeit, die schönen Dinge rund um die Hochzeitsfeier zu planen.