Für den Fall der Fälle

Der schönste Tag im Leben eines Paares soll so perfekt wie möglich werden und dem Brautpaar sowie seinen Gästen für immer in schöner Erinnerung bleiben. Bei der Planung für die Ausrichtung der Hochzeitsfeier entscheiden sich die meisten Gastgeber für ein Restaurant, das ein feierliches Menü serviert und die umfangreichen Vorbereitungen abnimmt. Oftmals wird zudem ein professioneller Weddingplaner engagiert. Hat das angehende Brautpaar seinen Hochzeitstag schließlich langfristig geplant, alles fest gebucht und die Einladungen versandt, steht dem schönsten Tag im Leben nichts mehr entgegen. Oder etwa doch?

Unterschiedliche Gründe, wie zum Beispiel eine Erkrankung des Brautpaares, der Eltern oder Geschwister, können kurzfristig zu einer Absage der lang ersehnten Hochzeit führen und das Brautpaar bleibt auf seinen Kosten für die Feier und Unterkünfte sitzen.

Eine Hochzeitsversicherung setzt genau an dieser Stelle an und kommt unter anderem für die Stornokosten von Restaurant und Hotel auf. Die Hotelkosten für den engsten Familienkreis (Eltern, Geschwister, eigene Kinder) sind ebenfalls bei einem Ausfall abgesichert. Die Versicherungsgesellschaft kommt im Rahmen der Hochzeitsversicherung bis zur jeweiligen Deckungssumme für alle Stornogebühren auf, die durch die Absage der Feierlichkeit aus den verbindlichen Verträgen entstehen. Üblich ist dabei eine Selbstbeteiligung in Höhe von ca. 100 Euro.
Es wird empfohlen, eine solche Versicherung zu dem Zeitpunkt abzuschließen, an dem das Brautpaar verbindliche Verträge abschließt.

Eine Hochzeitsversicherung springt u.a. ein, wenn

  • ihr oder eure engsten Verwandten (Eltern, Geschwister, eigene Kinder) verhindert seid
  • der Veranstalter vor der Hochzeit Insolvenz anmeldet
  • eure Anzahlung vor der Hochzeit veruntreut wird
  • Brautkleid oder Hochzeitsanzug beschädigt werden
  • die Trauringe vor der Hochzeit verloren gehen
  • der Fotograf nicht erscheint oder die Fotos verschwinden
  • und vieles mehr…


Die Hochzeitsversicherung sichert die verschiedensten Ausfallgründe ab. Paare, die sich kurz vor der Hochzeit trennen, können sich bei der Kostenrückerstattung jedoch nicht auf ihre Versicherung berufen.Weitere Informationen und die Möglichkeit, eine Versicherung online abzuschließen, findet ihr zum Beispiel auf www.hochzeitsversicherung.de. Fragen werden unter der kostenlosen Hotline 0800-101 07 99 (aus dem dt. Festnetz) beantwortet.