Mutterschaftsgeld
Du bist schwanger - die Freude auf dein Baby ist natürlich groß. Doch die meisten machen sich auch Sorgen, wie sie die berufliche Pause vor und nach der Geburt finanziell überbrücken sollen.
In Deutschland bekommst du sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Übrigens: Bei Mehrlingsgeburten hast du Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
Wenn du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, erhältst du von der Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Arbeitstag. Dein Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe deines Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes, in denen du gearbeitet hast.
Sollte dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft aufgelöst sein, bekommst du dein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss vom Bund.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du, wenn du zum Zeitpunkt der Schwangerschaft fest in einer Firma arbeitest und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Da du das Mutterschaftsgeld nicht automatisch bekommst, musst du vor Beginn deines Mutterschutzes einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen.
Bist du privat versichert oder in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, erhältst du das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in gleicher Höhe, insgesamt jedoch maximal 210 Euro.
Weitere Informationen rund um den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld bekommst beim Bundesversicherungsamt in Bonn.


