Änderungen für Familien seit 1. Januar 2010

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es einige wichtige Änderungen für Familien mit Kindern.
Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden erhöht und auch die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern ändern sich.
Hier findest du die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Kindergeld
- für das 1. und 2. Kind beträgt das monatliche Kindergeld 184 Euro (2009: 164 Euro)
- für das 3. Kind erhalten Eltern 190 Euro (2009: 170 Euro) und
- für das 4. Kind und jedes Weitere sind es 215 Euro (2009: 195 Euro) pro Monat
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt ab dem 1. Januar 2010 von 6024 Euro auf 7008 Euro.
Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern
Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab dem 1. Januar 2010:
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro


