Vorsorgeuntersuchungen - Wann ist Welche?

Von der Geburt bis zur Einschulung hat dein Kind zehn Termine beim Kinderarzt. Diese regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden von allen Krankenkassen bezahlt.
Sie dienen dazu, so früh wie möglich Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und eventuell entsprechend zu behandeln.

 
Hier findest du einen Überblick aller wichtigen Untersuchungen:  

U1: nach der Geburt

  • Überprüfung der Vitalfunktionen (APGAR-Index)
    - Aussehen (Hautfarbe)
    - Puls (Herzfrequenz)
    - Grundtonus (Spannungszustand der Muskulatur)
    - Atmung
    - Reflexverhalten
  • das Baby erhält Vitamin-K-Tropfen als Vorbeuge gegen Blutungen
  • Erhebung der Körpermaße


U2: drei bis zehn Tage nach der Geburt

  • Untersuchung der Motorik
  • Untersuchung von Skelett und Organen
  • Neugeborenen-Screening: Blutentnahme zur Untersuchung auf Stoffwechsel-  und andere angeborene Erkrankungen
  • das Baby erhält Vitamin-K-Tropfen
  • Erhebung der Körpermaße


U3: vierte bis sechste Lebenswoche

  • Beurteilung der Motorik (Kontrolle der Körperhaltung, Reflexe und Reaktionen des Babys)
  • Ultraschalluntersuchung der Hüfte zur Früherkennung einer Fehlstellung des Hüftgelenks (Hüftdysplasie)
  • Hörtest
  • das Baby erhält Vitamin-K-Tropfen
  • Erhebung der Körpermaße


U4: dritter bis vierter Monat

  • Überprüfung von Bewegungsverhalten und der motorischen Entwicklung
  • Untersuchung des Nervensystem, des Hör- und Sehvermögens sowie der Sprachentwicklung
  • Beginn der Routine-Impfungen
  • Erhebung der Körpermaße


U5: sechster bis siebter Monat

  • eingehende körperlichen Untersuchung
  • Überprüfung von Beweglichkeit und Motorik (Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit des Kindes)
  • Beurteilung der geistigen Entwicklung
  • Untersuchung des Hör- und Sehvermögens
  • Erhebung der Körpermaße


U6: zehnter bis zwölfter Monat

  • Überprüfung von Motorik und Körperkoordination (Steh- und Schreitreflex sowie Pinzettengriff)
  • Entwicklung des Sozialverhaltens (Fremdeln)
  • Untersuchung des Hör- und Sehvermögens (Ausschluss einer Hör- bzw. Sehstörung)
  • Erhebung der Körpermaße


U7: 21. Bis 24. Monat

  • Überprüfung der Sinnesorgane
  • Überprüfung der motorischen Entwicklung (Gehen, Laufen, Bücken, Aufrichten, Steigen)
  • Untersuchung der geistigen Entwicklung
  • Erhebung der Körpermaße


U7a: 34. bis 36 Monat

  • Überprüfung der motorischen Entwicklung
  • Überprüfung der Sprachentwicklung
  • Beurteilung des Sozial- und Spielverhaltens
  • Untersuchung auf psychische Erkrankungen sowie auf körperliche, soziale und geistige Auffälligkeiten
  • Erhebung der Körpermaße


U8: Dreieinhalb bis vier Jahre

  • Untersuchung der Organe und Überprüfung des Zahnstatus
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens sowie der Sprachentwicklung
  • Untersuchung der Körperbeherrschung und Feinmotorik
  • Untersuchung auf Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten und des Sozialverhaltens
  • Kontrolle von Kontaktfähigkeit und Grad der Selbständigkeit
  • Erhebung der Körpermaße


U9: Fünf bis fünfeinhalb Jahre

  • auch Vorschuluntersuchung genannt; erste Einschätzung, ob das Kind schulreif ist
  • Überprüfung von Feinmotorik und Koordinationsfähigkeit
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens sowie der Sprachentwicklung
  • Untersuchung nach möglichen orthopädischen Fehlentwicklungen
  • Überprüfung des Sozialverhaltens, der geistigen und psychischen Entwicklung
  • Erhebung der Körpermaße


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