Standesamtliche Trauung

Zur standesamtlichen Trauung könnt ihr euch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin beim Standesamt eines Bezirks, in dem zumindest einer von euch seinen Wohnsitz hat, anmelden.
Wenn ihr euch in einer anderen deutschen Stadt trauen lassen möchtet, werden die Unterlagen vom Standesamt weiter gegeben. Grundsätzlich könnte ihr euch in jeder beliebigen Stadt innerhalb Deutschlands, aber auch im Ausland standesamtlich trauen lassen. Damit eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird, ist es wichtig, sich frühzeitig über die benötigten Dokumente zu informieren. Zur Anmeldung bei einem deutschen Standesamt benötigt ihr folgende Unterlagen:

Dokumente für die standesamtliche Trauung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (für jeden gemeldeten Wohnsitz/nicht älter als acht Tage)
  • Beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate/erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes). Seit dem Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes am 1. Januar 2009 werden für die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung keine Abschriften aus dem Familienbuch mehr benötigt. Stattdessen wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. dem Eheregister erstellt.


Zusätzlich in Sonderfällen:

  • Neu ausgestellte Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Diplom-, Promotions- oder Magisterurkunde o.ä., sofern Sie Ihren Titel eintragen lassen möchten
  • Nachweis über Ihre Berufsbezeichnung, wenn ein besonderes Verfahren zur Führung der Bezeichnung berechtigt (Erkennungsurkunde, Meisterbrief, etc.)


Wenn einer der Partner bereits verheiratet war:

  • Wenn einer der Partner bereits verheiratet war, wird ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, d.h. eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift /Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Eintragung über die Scheidung bzw. den Tod des Ehegatten benötigt. (Erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)