Katholische Trauung

Für eine Trauung in der katholischen Kirche gilt: Einer der Partner muss katholisch getauft sein. Im Gegensatz zur Trauung in der evangelischen Kirche sind bei einer katholischen Trauung zwei Trauzeugen vorgeschrieben. Wenn einer der Partner geschieden ist, kann grundsätzlich keine kirchliche Trauung in der katholischen Kirche stattfinden.
Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn die Gültigkeit der vorigen Ehe nach katholischem Verständnis durch ein Ehenichtigkeitsverfahren widerlegt wurde. Dieses Verfahren kann nach einem Gespräch mit dem Pfarrer eingeleitet werden, ist aber sehr aufwändig.

Dokumente für die katholische Trauung

  • Personalausweis
  • Taufbescheinigung mit Ledigennachweis (nicht älter als sechs Monate)
  • Evtl. Firmungszeugnis, wenn die Firmung nicht auf der Taufbescheinigung eingetragen ist
  • Heiratsurkunde des Standesamtes oder
  • Anmeldebescheinigung zur Eheschließung
  • Delegation (Erlaubnis des Pfarrers der Gemeinde, in der Sie sich trauen lassen möchten, wenn Sie von einem anderen Pfarrer begleitet werden)
  • Entlassschein des Gemeindepfarrers, wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde von einem anderen Pfarrer trauen lassen möchten